Frau die Dr iur. Cécile Ringgenberg (Universität Zürich), Rechtsanwältin im Kanton Genf, befasst sich mit jedem Dossier persönlich.

Nach mehreren Jahren Praxis im internationalen humanitären Recht beim Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) in Genf und in Afrika, hat sie bei der Schweizerischen Bankgesellschaft , heute UBS AG, in Genf und Zürich ein Bankpraktikum absolviert und in der Folge beim Erbschaftdienst der Bank in Genf als Juristin gearbeitet.

Daraufhin hat sie 1976, nach dem Anwaltspraktikum, die Anwaltsprüfung im Kanton Genf bestanden. Nach drei weiteren Jahren als Juristin bei der Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN), eröffnete sie 1979 ihre eigene Anwaltspraxis in Genf.

Seither sammelte sie gerichtliche und ausser-gerichtliche Erfahrungen, besonders in ihren bevorzugten Gebieten, Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Bankenrecht, Recht der internationalen Organisationen und Wirtschaftstrafrecht.

Mit ihren Sprachen (Französisch, Englisch, Deutsch, Italienisch) und ihren ausländischen Korrespondenten (Frankreich, England, Deutschland, USA, Vereinigte arabische Emirate, Hong Kong), ist sie häufig international tätig.

Im Rahmen Ihrer bankenrechtlichen Tätigkeit war sie 2004, zusammen mit einem Kollegen, in einem Fall über Dokumentarkredit am Bundesgericht erfolgreich, ein Fall der Jurisprudenz geschaffen hat. (BGer 4C.66/2004 vom 01.06.2004)

Im Wirtschaftsstrafrecht vertrat sie die finanziellen Interessen von Geschädigten in mehreren internationalen Anlagebetrugsfällen. Auf diesem Gebiet hält sie jedes Jahr Vorträge am "Symposium on Economic Crime", das jeweils im September am Jesus College in Cambridge (GB) stattfindet. Kürzliche Themen waren "The Rise and Fall of Swiss Banking Secrecy" und "Money Laundering through the Art Market".

Frau Dr. iur. Cécile Ringgenberg ist Mitglied des Ordre des Avocats de Genève (ODA), des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV) und der Europäischen Anwaltsvereinigung (DACH).