Das Prinzip

Die Honorare werden bei der ersten Unterredung besprochen.  Es werden dabei das Stundenhonorar  und der Vorschuss im Einverständnis mit dem Kunden festgelegt.
Die Honorare werden gemäss den Regeln des Ordre des Avocat de Genève bestimmt. Es gilt vor allem folgende Regel:
«Die Honorare sind  proportional zur aufgewendeten Zeit, zur Wichtigkeit der Affaire, zur Schwierigkeit, zum Resultat und der Situation  des Kunden zu bestimmen. »
(Art. 12 al. 1 , Us et Coutumes de l’Ordre des Avocats de Genève)

Tarif

Der Stundentarif liegt gegenwärtig zwischen CHF 400 und 500 plus Mehrwertsteuer (8%) . Die Kosten und Ausgaben des Rechtsanwaltes im betreffenden Fall  werden hinzugefügt.
Der Tarif ist nur zum Teil für den Lohn  des Anwaltes bestimmt, zum andern Teil – bis zu 50% - deckt er dessen allgemeine Kosten. (Miete, Personal etc)
Bei Erfolg ist der Anwalt berechtigt ein zusätzliches Erfolgshonorar in Proportion des Erfolges zu belasten. Eine entsprechende Konvention zu Beginn der Affaire  wird empfohlen.  
Der effektiv anzuwendende Tarif ist das Resultat der Diskussion mit dem Kunden und dessen Einverständnis . Die wirtschaftliche Situation des Kunden  wird berücksichtigt und gegebenenfalls wird dem Kunden Rechtshilfe empfohlen.

Vorschuss

L’Ordre des Avocats de Genève empfiehlt, dass der Kunde  zu Beginn  der Affaire  einen Vorschuss  in Proportion zur erwarteten Anzahl von Arbeitstunden leistet. Weitere Vorschüsse dürfen bei Notwendigkeit verlangt werden.

Rechnungen

Der Anwalt erstellt regelmässig Zwischenrechnungen unter Abzug der  bezahlten Vorschüsse.